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   LSG Bayern, 13.06.2001 - L 12 KA 513/99   

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https://dejure.org/2001,11869
LSG Bayern, 13.06.2001 - L 12 KA 513/99 (https://dejure.org/2001,11869)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.06.2001 - L 12 KA 513/99 (https://dejure.org/2001,11869)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - L 12 KA 513/99 (https://dejure.org/2001,11869)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vergütung der Leistungen der Gebeührenordnung-Ärzte (GOÄ-) Nr. Ä 203 und Ä 738 ; Teilnahme als Zahnarzt und Arzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie an der vertragsärztlichen Versorgung; Abrechenbarkeit von Leistungen gegenüber der Kassenzahnärztlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Leistungsinhalte der Nrn. Ä 203 und Ä 738 sind über die KZV berechnungsfähig

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 15/99 R

    Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur

    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2001 - L 12 KA 513/99
    Im Übrigen verweist er zur weiteren Begründung zum einen auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.11.1999, Az.: B 6 Ka 15/99 R, wonach sich aus der Doppelqualifikation der MKG-Chirurgen als Arzt und Zahnarzt eine Berechtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen und an der vertragszahnärztlichen Versorgung ergebe.

    Das gewachsene Berufsbild des MKG-Chirurgen ist nach alledem durch die Doppelqualifikation und durch die Gestattung der ärztlichen als auch der zahnärztlichen Berufsausübung geprägt (vgl. zum Ganzen Urteile des BSG vom 17. November 1999. B 6 KA 15/99 R, SozR 3-5525, § 20 Zahnärzte - ZV Nr. 1, S.3; B 6 KA 28/99 R; B 6 KA 29/99 R; B 6 KA 30/99 R).

  • OLG Zweibrücken, 21.08.1998 - 2 U 29/97

    Wettbewerbsrechtliche Abgrenzung der Tätigkeiten von Arzt und Zahnarzt

    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2001 - L 12 KA 513/99
    Insbesondere unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG Zweibrücken, wonach zum Gebiet der Zahnheilkunde u.a. auch die kieferorthopädische Chirurgie gehöre, insbesondere auch die chirurgische Behandlung von Dysgnathien, Fehlbissen und Progenien (Urteil vom 21. August 1998 - Az.: 2 U 29/97), werde die Argumentation widerlegt und letztlich gerichtlich nicht haltbar sein, wonach die in Rede stehenden GOÄ-Nummern "nicht in den vertragszahnärztlichen" Bereich fallen würden.

    Die in § 1 Abs. 3 ZHG vorgenommene Definition bietet insbesondere keine Grundlage für die von der Beklagten vorgenommene Abgrenzung, wonach von zahnärztlichen Behandlungen nur bei Behandlungen im dentoalveolaren Bereich, also bei der Behandlung von Zähnen, Mundhöhle und zahntragendem Kiefer, gesprochen werden kann (in diesem Sinne auch OLG Zweibrücken, Urteil vom 21. August 1998, Az.: 2 U 29/97).

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 34/98 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - EDV-Abrechnung -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2001 - L 12 KA 513/99
    Ein konkretes Rechtsverhältnis im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG liegt nur dann vor, wenn es um die Anwendung bzw. Anwendbarkeit einer Rechtsnorm auf einem bestimmten, bereits eingetretenen und sich in der voraussehbaren Zukunft Quartal für Quartal wiederholenden Lebenssachverhalt und eine daraus resultierende Rechtsbeziehung zwischen dem Kläger und der Beklagten geht (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 1999, SozR 3-2500 § 85 Nr. 32).
  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 28/99 R

    Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur

    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2001 - L 12 KA 513/99
    Das gewachsene Berufsbild des MKG-Chirurgen ist nach alledem durch die Doppelqualifikation und durch die Gestattung der ärztlichen als auch der zahnärztlichen Berufsausübung geprägt (vgl. zum Ganzen Urteile des BSG vom 17. November 1999. B 6 KA 15/99 R, SozR 3-5525, § 20 Zahnärzte - ZV Nr. 1, S.3; B 6 KA 28/99 R; B 6 KA 29/99 R; B 6 KA 30/99 R).
  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 30/99 R

    Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur

    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2001 - L 12 KA 513/99
    Das gewachsene Berufsbild des MKG-Chirurgen ist nach alledem durch die Doppelqualifikation und durch die Gestattung der ärztlichen als auch der zahnärztlichen Berufsausübung geprägt (vgl. zum Ganzen Urteile des BSG vom 17. November 1999. B 6 KA 15/99 R, SozR 3-5525, § 20 Zahnärzte - ZV Nr. 1, S.3; B 6 KA 28/99 R; B 6 KA 29/99 R; B 6 KA 30/99 R).
  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 29/99 R

    Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur

    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2001 - L 12 KA 513/99
    Das gewachsene Berufsbild des MKG-Chirurgen ist nach alledem durch die Doppelqualifikation und durch die Gestattung der ärztlichen als auch der zahnärztlichen Berufsausübung geprägt (vgl. zum Ganzen Urteile des BSG vom 17. November 1999. B 6 KA 15/99 R, SozR 3-5525, § 20 Zahnärzte - ZV Nr. 1, S.3; B 6 KA 28/99 R; B 6 KA 29/99 R; B 6 KA 30/99 R).
  • BSG, 18.02.1970 - 6 RKa 29/69

    Kassenzahnärztliche Angelegenheit - Prüfungsausschußbescheide -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2001 - L 12 KA 513/99
    Das Bundessozialgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 18. Februar 1970, Az.: 6 RKa 29/69, BSGE 31, 33, 36, zwar mit dem Begriff der zahnärztlichen Leistung befasst und ihn vom Anspruch des Versicherten auf zahnärztliche Behandlung her ausgelegt.
  • LSG Bayern, 28.11.2001 - L 12 KA 522/00

    Sachlich-rechnerische Berichtigung einer ärztlichen Honorarrechnung hinsichtlich

    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2001 - L 12 KA 513/99
    Die im Parallelrechtsstreit Dr.M. (Az.: L 12 KA 522/00) angeforderten Rundschreiben der Beklagten vom 21.10.1997 und 05.05.1998 wurden zum Akt genommen.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.1995 - L 5 Ka 262/95

    Zulässigkeit gespaltener Abrechnungen durch einen sowohl zur vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2001 - L 12 KA 513/99
    Des Weiteren wird noch auf Urteile des Landessozialgerichts Baden- Württemberg vom 18. Oktober 1995, Az.: L 5 KA 262/95, und des Sozialgerichts München vom 10. Mai 2000, Az.: S 21 KA 5180/99, hingewiesen, in denen ebenfalls bestätigt werde, dass bei einer Doppelzulassung als Zahnarzt und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg die grundsätzliche Berechtigung bestehe, Behandlungsleistungen sowohl über die Kassenärztliche Vereinigung als auch über die Kassenzahnärztliche Vereinigung abzurechnen.
  • SG Schleswig, 06.10.2000 - S 13 KA 194/99
    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2001 - L 12 KA 513/99
    Zum anderen nimmt er auf ein Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 6. Oktober 2000, Az.: S 13 KA 194/99, Bezug, in dem auf eine vorbeugende Feststellungsklage hin festgestellt wurde, dass die Beklagte (dortige KZV) verpflichtet sei, zahnärztliche Leistungen der Kläger, die nicht im Bema-Z enthalten seien, nach dem Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte vom 18. März 1965 zu vergüten.
  • SG Frankfurt/Main, 19.03.2008 - S 28 KA 2165/04

    Drei Entscheidungen des SG Frankfurt zur Abrechnung zahnärztlicher Leistungen

    NaCh der Entscheidung des Landessozialgerichts Bayern vom 13.06.2001 - L 12 KA 513/99 - handele es sich um typischerweise in das Gebiet der Oralchirurgie fallende Leistungen, die ebenfalls von der Weiterbildungsordnung abgedeckt seien und damit insgesamt in den vertragszahnärztlichen Bereich fielen.
  • LSG Bayern, 28.11.2001 - L 12 KA 522/00

    Sachlich-rechnerische Berichtigung einer ärztlichen Honorarrechnung hinsichtlich

    Diesbezüglich werde Bezug genommen auf die Entscheidung des Senats vom 13. Juni 2001 (Az.: L 12 KA 513/99) mit ähnlicher Problematik für die Ziffern Ä 738 (Osteotomien zur Beseitigung der Progenie) und Ä 203 (offene Sehnen- oder Muskeldurchschneidung).
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